Kosten

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP):


Gesetzlich Versicherte


Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich grundsätzlich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.


Privatversicherte, Beihilfe und Selbstzahler


Privatversicherte: Fast alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Leistungen anstandslos. Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen. Ich stelle Ihnen monatlich eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen und sich erstatten lassen können.

Beihilfe: Ihre Beihilfestelle erwartet zur Beantragung einer Psychotherapie einen Antrag, den ich gerne für Sie schreibe. Gemeinsam mit Ihrer zusätzlichen privaten Krankenkasse übernimmt sie nach Zustimmung des Kostenantrags anstandslos die Behandlungskosten.

Selbstzahler: Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig.