Vorgehen

In meine Praxis kommen Menschen mit unterschiedlichen Problemen, Sorgen, Nöten und Persönlichkeiten. Jede Psychotherapie ist daher individuell und abhängig von Ihren Wünschen, Belastungen und Beschwerden, sowie von Ihrer Persönlichkeit, die in die Therapie mit einfließen. Die therapeutische Beziehung zum Patienten und eine vertrauensvolle Atmosphäre stehen dabei für mich im Vordergrund. 
Nach einer ausführlichen Diagnostik erfolgt eine Verhaltensanalyse und biographische Erhebung. Sie bekommen Einsicht in die Ursachen und Entstehungsbedingungen Ihrer Problematik. Danach legen wir gemeinsam Therapieziele fest, zu deren Erreichung ich individuelle Maßnahmen einleite. 
Während der Therapie gebe ich Ihnen aktiv Hilfestellung zu Ihrer Problembewältigung und übe gemeinsam mit Ihnen Bewältigungsstrategien ein. Ich lege großen Wert darauf, dass Sie meine Schritte nachvollziehen können, dass die Therapie transparent abläuft und die Gespräche in einer entspannten und wertschätzenden Atmosphäre auf Augenhöhe stattfinden können.


Erste Schritte

Die Therapie beginnt mit einem Erstgespräch in dem wir uns kennenlernen. Sie schildern mir Ihre Situation, damit ich mir ein Bild von Ihrem Anliegen machen kann. Anschließend klären wir Fragen zum Vorgehen und treffen gemeinsam die Entscheidung ob eine psychotherapeutische Behandlung indiziert und erfolgsvorsprechend ist.

Die Einzeltherapie findet in der Regel über einen Zeitraum von mehreren Monaten statt. Je nach Anliegen und Bedarf ist mit einer unterschiedlichen Anzahl von Therapiesitzungen zu rechnen. In der Regel finden die Sitzungen im wöchentlichen Abstand statt und dauern 50 Minuten. 
Sie können in Form von Beratungsgesprächen oder Einzeltherapiesitzungen (Kurzzeit- und Langzeittherapie) in Anspruch genommen werden. 

Eine Kurzzeittherapie umfasst 24h bei Kassenpatienten oder 25h bei Privatpatienten. Bei Kassenpatienten sind dies 1-2 Mal/Woche 12 Sitzungen Kurzzeittherapie und 60 Sitzungen Langzeittherapie. Bei Privatpatienten 45h. Eine Verlängerung der Therapie ist in beiden Fällen und je nach Vertrag mit Ihrer privaten Krankenkasse bei ausreichender Begründung bis zu maximal 80 Sitzungen möglich.